Rechtsgebiet
Erbrecht
Das deutsche Erbrecht regelt, was nach dem Tod eines Menschen mit seinem Vermögen geschieht. Wir beraten Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte in jeder Phase — von der Testamentsgestaltung bis zur Abwicklung eines Erbstreits.
Was wir für Sie tun
Ein gutes Testament ist mehr als ein Stück Papier — es ist ein Werkzeug, mit dem Sie über den eigenen Tod hinaus Verantwortung für Ihre Familie übernehmen. Wir beraten Sie zu Einzeltestament, Berliner Testament, Erbvertrag und Schenkungen unter Auflagen, und wir begleiten Sie auch dann, wenn ein bereits formuliertes Testament Auslegung oder Anpassung braucht.
Auf der Erbenseite vertreten wir Sie bei der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, beim Erbscheinsverfahren, bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und — wenn nötig — vor Gericht. Wir verhandeln pragmatisch, wenn Verhandlung möglich ist, und prozessieren konsequent, wenn sie es nicht mehr ist.


Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf den halben Wert ihres gesetzlichen Erbteils — auch dann, wenn sie enterbt wurden. Wir setzen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche durch (auch im Stufenverfahren mit Auskunft, Wertermittlung und Zahlung) und vertreten umgekehrt Erben, die sich gegen unbegründete oder überzogene Pflichtteilsforderungen verteidigen müssen.
Testamentsvollstreckung
Stefan Mannheim ist von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) zertifizierter Testamentsvollstrecker. Wir übernehmen sowohl die Abwicklungs- als auch die Dauervollstreckung — sei es zur Sicherung minderjähriger oder behinderter Erben, zur geordneten Auseinandersetzung mehrerer Erben oder zur professionellen Abwicklung von Auslandsvermögen.




Internationale Erbfälle
Hat der Erblasser im Ausland gelebt oder besitzt der Nachlass Vermögen jenseits der Grenze, wird die Sache schnell komplex. Mehr dazu auf unserer Seite zum internationalen Erbrecht.

