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Internationales Erbrecht

Spezialgebiet

Internationales Erbrecht

Wenn Erblasser, Erben oder Vermögen über Landesgrenzen verteilt sind, beginnt das eigentliche Handwerk: das Zusammenspiel mehrerer Rechtsordnungen, die fristgerechte Beibringung ausländischer Urkunden, die Übersetzung in das deutsche Nachlassverfahren — und umgekehrt.

Schwerpunkt Irland und USA

Wir betreuen seit vielen Jahren deutsch-irische und deutsch-amerikanische Erbfälle und arbeiten dabei eng mit dortigen Solicitors, Barristers und Attorneys zusammen. Die häufig­sten Konstellationen: deutsches Vermögen eines in Irland oder den USA lebenden Erblassers, Auslandsimmobilien deutscher Erblasser, irische Wertpapier­depots wie der GreenEffects NAI Fonds beim Northern Trust, Ferienhäuser in Frankreich, Italien oder Griechenland.

Irisches Ferienhaus — typische Konstellation im deutsch-irischen ErbrechtEuropäisches Nachlasszeugnis — zentrale Urkunde im grenzüberschreitenden Erbrecht

Werkzeuge

  • — Europäisches Nachlasszeugnis (EU-ErbVO seit 2015)
  • — Grant of Probate / Letters of Administration in Irland und UK
  • — Affidavit of Foreign Law als Rechtsgutachten zur Vorlage im Ausland
  • — Rechtswahlklausel im Testament gemäß Art. 22 EU-ErbVO
  • — Anerkennung deutscher Erbscheine im Ausland und vice versa

Was wir nicht versprechen

Internationale Erbfälle dauern länger und kosten mehr als reine Inlandsfälle — das hat mit Postlaufzeiten, Apostille-Prozeduren, ausländischen Übersetzungen und der Eigenständigkeit fremder Gerichte zu tun, nicht mit unserer Arbeitsweise. Wir sagen Ihnen offen, was realistisch in welchem Zeithorizont möglich ist, bevor wir das Mandat übernehmen.

BERATUNG

Wir beraten Sie persönlich.

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