Spezialgebiet
Internationales Erbrecht
Wenn Erblasser, Erben oder Vermögen über Landesgrenzen verteilt sind, beginnt das eigentliche Handwerk: das Zusammenspiel mehrerer Rechtsordnungen, die fristgerechte Beibringung ausländischer Urkunden, die Übersetzung in das deutsche Nachlassverfahren — und umgekehrt.
Schwerpunkt Irland und USA
Wir betreuen seit vielen Jahren deutsch-irische und deutsch-amerikanische Erbfälle und arbeiten dabei eng mit dortigen Solicitors, Barristers und Attorneys zusammen. Die häufigsten Konstellationen: deutsches Vermögen eines in Irland oder den USA lebenden Erblassers, Auslandsimmobilien deutscher Erblasser, irische Wertpapierdepots wie der GreenEffects NAI Fonds beim Northern Trust, Ferienhäuser in Frankreich, Italien oder Griechenland.


Werkzeuge
- — Europäisches Nachlasszeugnis (EU-ErbVO seit 2015)
- — Grant of Probate / Letters of Administration in Irland und UK
- — Affidavit of Foreign Law als Rechtsgutachten zur Vorlage im Ausland
- — Rechtswahlklausel im Testament gemäß Art. 22 EU-ErbVO
- — Anerkennung deutscher Erbscheine im Ausland und vice versa
Was wir nicht versprechen
Internationale Erbfälle dauern länger und kosten mehr als reine Inlandsfälle — das hat mit Postlaufzeiten, Apostille-Prozeduren, ausländischen Übersetzungen und der Eigenständigkeit fremder Gerichte zu tun, nicht mit unserer Arbeitsweise. Wir sagen Ihnen offen, was realistisch in welchem Zeithorizont möglich ist, bevor wir das Mandat übernehmen.

