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Stefan Mannheim

Ihr Anwalt

Stefan Mannheim

Stefan Mannheim

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht · Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Stefan Mannheim berät seit über zwei Jahrzehnten zu allen Fragen rund um Testament, Erbschaft und Nachlass — mit besonderem Schwerpunkt auf internationalem Erbrecht und der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle.

  1. seit 2017
    Nebentätigkeit als Dozent an der Volkshochschule Ostfildern
  2. 2013 – 2015
    Nebentätigkeit als Dozent für Erbrecht und Steuern an der bwgv Akademie, Stuttgart-Hohenheim und Karlsruhe
  3. seit 2012
    Fachanwalt für Erbrecht
  4. 2006 – 2011
    Nebentätigkeit als „Spezialberater Investments / Vermögen für Generationen“ bei der Deutschen Bank
  5. 2003 – 2013
    Streitschlichter am Amtsgericht
  6. 2002
    Kanzleigründung in Stuttgart
  7. 2001
    Sommerakademie zum internationalen Wirtschaftsrecht an der Universität Münster
  8. 1997 / 1998
    Auslandstätigkeit bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Los Angeles
    • Rechtliche Beratung
    • Bearbeitung von Steuerfragen
    • Grenzüberschreitendes Inkasso
  9. Referendariat am Landgericht Stuttgart
  10. Studium der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg
    • 1. Staatsexamen mit Prüfungsschwerpunkt Wettbewerbs- und Kartellrecht
    • 2. Staatsexamen mit Prüfungsschwerpunkt Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht)

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