Ihr Anwalt
Stefan Mannheim

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht · Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Stefan Mannheim berät seit über zwei Jahrzehnten zu allen Fragen rund um Testament, Erbschaft und Nachlass — mit besonderem Schwerpunkt auf internationalem Erbrecht und der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle.
- seit 2017Nebentätigkeit als Dozent an der Volkshochschule Ostfildern
- 2013 – 2015Nebentätigkeit als Dozent für Erbrecht und Steuern an der bwgv Akademie, Stuttgart-Hohenheim und Karlsruhe
- seit 2012Fachanwalt für Erbrecht
- 2006 – 2011Nebentätigkeit als „Spezialberater Investments / Vermögen für Generationen“ bei der Deutschen Bank
- 2003 – 2013Streitschlichter am Amtsgericht
- 2002Kanzleigründung in Stuttgart
- 2001Sommerakademie zum internationalen Wirtschaftsrecht an der Universität Münster
- 1997 / 1998Auslandstätigkeit bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Los Angeles
- Rechtliche Beratung
- Bearbeitung von Steuerfragen
- Grenzüberschreitendes Inkasso
- Referendariat am Landgericht Stuttgart
- Studium der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg
- 1. Staatsexamen mit Prüfungsschwerpunkt Wettbewerbs- und Kartellrecht
- 2. Staatsexamen mit Prüfungsschwerpunkt Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht)

