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Auflage

Erbrechts-ABC · A

Auflage

Mit einer Auflage ( BGB § 1940 ) im Testament kann eine Person oder ein „sachlicher Zweck“ etwas zugewendet bekommen. Auf diesem Weg kann beispielsweise ein Geldbetrag für die Grabpflege oder zur Versorgung eines Haustiers bereitgestellt werden.

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