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Auslegung letztwilliger Verfügungen

Erbrechts-ABC · A

Auslegung letztwilliger Verfügungen

Bei Testamenten und Erbverträgen kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an. Daher ist der Wortlaut nicht immer das „letzte Wort“. Für ein konkretes Beispiel siehe Erbfall des Monats Juli 2012 . Damit sich nicht nach dem Erbfall mehrere Juristen den Kopf zerbrechen, was wohl gemeint war, empfiehlt sich eine Rechtsberatung bereits beim Abfassen des Testaments.

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