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Bürgermeistertestament

Erbrechts-ABC · B

Bürgermeistertestament

Diese Form des Nottestaments ist für Notfälle vorgesehen, bei denen jemand kein öffentliches Testament mit einem Notar errichten kann. Der zuständige Bürgermeister muß 2 Zeugen hinzuzuziehen. 3 Monate nach Errichtung eines derartigen Testaments  bzw. Wegfall des Hinderungsgrunds verliert das Bürgermeistertestament seine Wirksamkeit.

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