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Cognationsprinzip

Erbrechts-ABC · C

Cognationsprinzip

Der Fachausdruck Cognationsprinzip ist vom lateinischen Wort cognatus (= männlicher Blutsverwandter) entlehnt. Er beschreibt in der europäischen Rechtsgeschichte das veraltete System, in dem nur die Blutsverwandten erben konnten. Dabei gingen die Witwen leer aus, was schon zur Zeit des alten römischen Privatrechts geändert wurde.

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