Erbrechts-ABC · D
Dreimonatseinrede
In den ersten drei Monaten nach dem Erbfall kann der Erbe die Begleichung der Nachlaßverbindlichkeiten verweigern ( BGB § 2014 ).

Erbrechts-ABC · D
In den ersten drei Monaten nach dem Erbfall kann der Erbe die Begleichung der Nachlaßverbindlichkeiten verweigern ( BGB § 2014 ).
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