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Dürftigkeitseinrede

Erbrechts-ABC · D

Dürftigkeitseinrede

Eigentlich haftet der Erbe nach deutschem Erbrecht mit seinem gesamten eigenen Vermögen für die geerbten Schulden. Zum Schutz des Erben gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten, seine Haftung auf den tatsächlich vorhandenen Nachlass zu beschränken. Eine dieser Möglichkeiten ist Dürftigkeitseinrede, die in Frage kommt, wenn ein Nachlaßinsolvenzverfahren durchgeführt wurde oder mangels Masse abgewiesen wurde.

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