Erbrechts-ABC · E
Ehegattentestament
Das Ehegattentestament ist ein gemeinschaftliches Testament, das von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet wird. Es enthält in der Regel die wechselseitige Einsetzung der Eheleute als Alleinerben beim Tod des Erstversterbenden sowie die Bestimmung der Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden. Das Ehegattentestament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Eine besondere Form des Ehegattentestaments ist das sogenannte Berliner Testament. Durch die Bindungswirkung können bestimmte Verfügungen nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr einseitig geändert werden. Eine genaue Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ist empfehlenswert.

