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Eigenhändiges Testament

Erbrechts-ABC · E

Eigenhändiges Testament

Ein Testament kann wirksam errichtet werden, wenn es vom zukünftigen Erblasser vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wird. Weil hier sehr oft unklare und streitanfällige Formulierungen vorkommen, ist eine Beratung durch einen Berater sinnvoll, der eine offizielle Zulassung zur Rechtsberatung hat (Rechtsanwalt, Notar oder Rechtsbeistand). Damit die Testamentseröffnung sichergestellt ist, können auch eigenhändige Testamente in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlaßgericht gegebenen damit auch beim Zentralen Testamentsregister erfaßt werden.

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