Zum Inhalt springen

Erbauseinandersetzung

Erbrechts-ABC · E

Erbauseinandersetzung

Die Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung hat folgende Wirkung: Ein Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, er bekommt also sämtliche Vermögenswerte, den Besitz an allen Sachen, übernimmt aber auch die Erblasserschulden und Nachlaßverbindlichkeiten . Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Erbeinsetzung und Zuwendung eines Vermächtnis ses. Nachdem der Wortlaut letztwilliger Verfügungen häufig unklar ist, muß durch Auslegung der wirkliche Wille des Erblassers ermittelt werden.

← Zurück zur Übersicht

BERATUNG

Wir beraten Sie persönlich.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.

Kontakt aufnehmen