Erbrechts-ABC · E
Erblasser
ist die verstorbene Person, deren Vermögen auf die Erben oder ggf. auf Vermächtnisnehmer bzw. Bezugsberechtigte übergeht.

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ist die verstorbene Person, deren Vermögen auf die Erben oder ggf. auf Vermächtnisnehmer bzw. Bezugsberechtigte übergeht.
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