Erbrechts-ABC · H
Halbgeschwister
In der gesetzlichen Erbfolge (ohne Testament) erben Halbgeschwister oft mit einer anderen Erbquote als vollwertige Geschwister. Das liegt daran, daß die gesetzliche Erbfolge im Stammbaum nach Linien und Stämmen gleichmäßig verteilt: Halbgeschwister haben nur 1 gemeinsamen Elternteil, während vollwertige Geschwister 2 gemeinsame Elternteile haben.

