Zum Inhalt springen

Erbrechts-ABC · L

Legat

Das Legat ist ein anderes Wort für ‚Vermächtnis‘. Es hat lateinischen Ursprung und wird in der Fachsprache der Erbrechtler gelegentlich für die Unterscheidung zwischen verschiedenen (gesetzgeberischen) Ausgestaltungen verwendet. Das Damnationslegat des deutschen Rechts gibt dem Begünstigten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Dagegen sehen manche ausländische Rechtsordnungen vor, daß ein Vindikationslegat den Vermächtnisnehmer automatisch zum Eigentümer des vermachten Gegenstands werden läßt.

← Zurück zur Übersicht

BERATUNG

Wir beraten Sie persönlich.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.

Kontakt aufnehmen