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Nacherbe

Erbrechts-ABC · N

Nacherbe

Der Nacherbe wird erst Erbe, wenn der Vorerbe ihm die Erbschaft herauszugeben hat. Der Nacherbfall kann in der letztwilligen Verfügung bestimmt werden, etwa bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Nacherben. Im übrigen tritt die Nacherbfolge beim Tod des Vorerben ein.

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