Erbrechts-ABC · N
Nachlaß
Ein anderes Wort für die Erbschaft ist Nachlaß. Darunter versteht man das Vermögen des Erblassers, das er hinterläßt, also alle Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, die auf den Erben übergehen.

Erbrechts-ABC · N
Ein anderes Wort für die Erbschaft ist Nachlaß. Darunter versteht man das Vermögen des Erblassers, das er hinterläßt, also alle Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, die auf den Erben übergehen.
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