Erbrechts-ABC · N
Nachlaßinsolvenz ==> s. Haftungsbeschränkung
Zur Nachlaßinsolvenz siehe den Eintrag Haftung des Erben und Haftungsbeschränkung. Das Nachlaßinsolvenzverfahren ist ein Sonderinsolvenzverfahren über das Vermögen des Nachlasses und dient der gleichmäßigen Befriedigung der Nachlaßgläubiger bei überschuldetem Nachlaß. Es bewirkt eine Haftungsbeschränkung des Erben auf das Nachlaßvermögen, so daß die Gläubiger des Erblassers nicht auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen können.

