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Nachlaßverwaltung ==> s. Haftungsbeschränkung

Erbrechts-ABC · N

Nachlaßverwaltung ==> s. Haftungsbeschränkung

Zur Nachlaßverwaltung siehe den Eintrag Haftung des Erben und Haftungsbeschränkung. Die Nachlaßverwaltung ist ein Mittel zur Haftungsbeschränkung: Auf Antrag des Erben oder eines Nachlaßgläubigers kann das Nachlaßgericht einen Nachlaßverwalter bestellen, der das Nachlaßvermögen von dem übrigen Vermögen des Erben trennt. Dies schützt sowohl den Erben vor Nachlaßverbindlichkeiten als auch die Nachlaßgläubiger davor, daß der Erbe das Nachlaßvermögen mit seinem Privatvermögen vermischt.

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