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Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Erbrechts-ABC · N

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben kein gesetzliches Erbrecht füreinander. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der überlebende Partner leer aus, während die gesetzlichen Erben (Verwandte) erben. Um den Lebenspartner abzusichern, ist zwingend eine letztwillige Verfügung erforderlich. Dabei sind jedoch steuerliche Nachteile zu beachten: Nichteheliche Lebenspartner gehören in Steuerklasse III der Erbschaftsteuer und haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro – deutlich weniger als Ehegatten. Eine Vorsorgevollmacht ist für nichteheliche Lebenspartner ebenfalls besonders wichtig, da sie kein gesetzliches Vertretungsrecht haben.

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