Erbrechts-ABC · P
Parentelsystem
Parentel ist ein Fachausdruck im Erbrecht für eine Gruppe von Verwandten, die dieselben Eltern haben. Das Parentelsystem gilt im deutschen Verwandtenerbrecht für die ersten drei Erbordnungen.

Erbrechts-ABC · P
Parentel ist ein Fachausdruck im Erbrecht für eine Gruppe von Verwandten, die dieselben Eltern haben. Das Parentelsystem gilt im deutschen Verwandtenerbrecht für die ersten drei Erbordnungen.
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