Erbrechts-ABC · U
Unbenannte Zuwendung
Eine unbenannte ehebedingte Zuwendung gilt im Pflichtteilsrecht als Schenkung, die im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt werden muß, wenn es sich um eine unentgeltliche Zuwendung handelt.

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Eine unbenannte ehebedingte Zuwendung gilt im Pflichtteilsrecht als Schenkung, die im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt werden muß, wenn es sich um eine unentgeltliche Zuwendung handelt.
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