Zum Inhalt springen

Unterhalt nach Todesfall

Erbrechts-ABC · U

Unterhalt nach Todesfall

Mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten erlischt der Unterhaltsanspruch der Verwandten; als Ersatz dafür steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Bei geschiedenen Ehegatten besteht der Unterhaltsanspruch jedoch fort, die Erben müssen als Nachlaßverbindlichkeit den Unterhalt weiter leisten; Grenze ist die Höhe des Pflichtteils, der ohne die Ehescheidung verlangt werden könnte.

← Zurück zur Übersicht

BERATUNG

Wir beraten Sie persönlich.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir melden uns innerhalb eines Werktages zurück.

Kontakt aufnehmen