Erbrechts-ABC · Z
Zinsen
Zinsen, die zwischen dem Erbfall und der Erfüllung eines Vermächtnisses anfallen, stehen in aller Regel dem Vermächtnisnehmer zu.

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Zinsen, die zwischen dem Erbfall und der Erfüllung eines Vermächtnisses anfallen, stehen in aller Regel dem Vermächtnisnehmer zu.
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