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Vortrag zum neuen Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Vortrag zum neuen Wettbewerbsrecht

Bad Cannstatt – Die Auswirkungen der Reform des Wettbewerbsgesetzes auf Unternehmen und Verbraucher waren Thema eines Vortrags des Gewerbe- und Handelsvereins Bad Cannstatt Ende Januar. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Stefan Mannheim erklärte, welche Mittel das neue Wettbewerbsrecht gegen unlauteres Geschäftsgebaren bereithält und worauf Geschäftsleute achten müssen, um nicht von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden.

Das neue Wettbewerbsrecht führt in einigen Bereichen zu einer Liberalisierung. Beispielsweise fiel die Beschränkung bei Schlussverkäufen auf jeweils zwei Wochen im Sommer und Winter weg. Für Sonderverkäufe gelten jetzt ebenso wie für Rabatte und Zugaben nur noch die allgemeinen Regeln über den lauteren Wettbewerb, also beispielsweise das Verbot der Irreführung der Kunden.

Auf der anderen Seite wurde der Schutz gegen unerbetene Werbung per Fax und Email (sog. Spamming) verschärft. So darf jetzt ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nicht einmal mehr an Unternehmen Werbung gefaxt oder gemailt werden. Bisher reichte dafür eine mutmaßliche Einwilligung aus. Die Kaltakquise durch Telefonanrufe bei Privatverbrauchern bleibt auch in Zukunft verboten.

An einigen Stellen wurden im Gesetz Änderungen vorgenommen, die durch allgemein gehaltene Regelungen keine klaren Grenzen aufzeigen. Wann das der Fall ist, steht nicht im Gesetz. Was erlaubt ist und was nicht, wird erst die Rechtsprechung der nächsten Jahre zeigen.

Rechtzeitig fachkundig beraten lassen

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände und bestimmte andere Einrichtungen durch eine Abmahnung verhindern, dass das unlautere Verhalten wiederholt wird. Mitbewerber können außerdem Schadensersatz verlangen. Neu ist der Anspruch auf Gewinnabschöpfung, den IHK, Handwerkskammer und andere Verbände verlangen können.

Rechtsanwalt Mannheim riet den Teilnehmern, vor Werbeaktionen fachkundige Beratung einzuholen, wie das von Großunternehmen aus gutem Grund alltäglich gemacht wird.

(Magazin des Bundesverbandes der Selbständigen Deutscher Gewerbeverband e.V., März 2005)

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